Ein bierbäuchiger Hundebesitzer in Feinrippunterhemd und Maurerdekolleté besucht eine Trinkhalle ohne Halle. In feinstem Imbissbudendeutsch ("Kalle, gibma Zeitung!") möchte sich der mutmaßliche Rheinländer seine tägliche Dosis Verblöd.. äh BILDung abholen. Doch dann die Schreckensnachricht: "Is aus!", stattdessen überreicht ihm Kalle ohne Halle eine taz. Entsetzte Gesichter. Doch Kalle hatte glücklicherweise nur Spaß gemacht, holt eine BILD-Zeitung mit der Schlagzeile: "Forscher ernähren sich von LICHT!" hervor und bricht in schallendes Gelächter aus.
Der Spot endet mit dem Satz: taz ist nicht für jeden. Das ist OK so.
taz darf nun wieder damit werben. Am Donnerstag entschied der Bundesgerichtshof:
Er [der Spot] bringe lediglich zum Ausdruck, dass die TAZ "nicht für jeden" sei, also nicht den Massengeschmack anspreche. Der durchschnittliche Zuschauer erkenne, dass es sich bei der Darstellung um eine humorvolle Überspitzung handele, mit der die Aufmerksamkeit der Werbeadressaten geweckt und nicht die BILD-Zeitung oder deren Leserschaft pauschal abgewertet werden solle.
Die Behauptung des BILD-Anwalts, Thomas von Plehwe, der Spot enthalte
Die Darstellung von Menschen, die "kaum des Lesens mächtig" seien
traf wohl eher auf ihren eigenen Werbespot zu.

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