Nachdem uns das Bundesministerium für Inneres weismachen wollte, die Online-Durchsuchung sei einer der wichtigsten Garanten für die freiheitlich demokratische Grundordnung (haha!), berichtet die taz, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes keine einzige Online-Durchsuchung stattgefunden hat.
Ganz großes Kino!
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